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Dabei sollte beachtet werden, das vor Kurven und unübersichtlichen Streckenabschnitten die Entfernung des Aufstellortes größer bemessen sein sollte als auf übersichtlicher Strecke.
Ist die Unfall- oder Pannenstelle vom ersten Warndreieck aus nicht zu sehen, sollte das Signal kurz vorher wiederholt werden.
Ist eine Spur nicht mehr befahrbar, sollte ein Warndreieck 50 bis 75 Meter hinter dem letzten Fahrzeug mitten auf der Spur aufgestellt werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden
Bei größeren Unfällen ist es sinnvoll, ggf. mehrere Warndreiecke und/oder Warnleuchten aufzustellen.
Nehmen Sie einen freiwilligen Helfer in die Pflicht, zur Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle beizutragen.
Beachten Sie beim Aufstellen des Warndreiecks, dass dieses aufgeklappt und dem Verkehr entgegenweisend getragen wird, damit es schon vorher eine Warnwirkung hat.
Kommt es ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen zu einem Folgeunfall, muss mit Einbußen beim Versicherungsschutz bzw. mit der Anrechnung einer Teilschuld gerechnet werden !
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