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Warnkleidung
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Warnkleidung ist als geeignet anzusehen, wenn sie der DIN 30711 / Teil 1 :
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- Warnkleidung aus textilen, flexiblen Fächengebilen mit Dekschicht aus Kunststoff sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung- /
- Form W1 (Weste)
- Form J1 (Jacke)...
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entspricht.
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Eine Warnweste sollte mit dem Kontroll-Kennzeichen “EN 471” (EURO-Norm) versehen sein. Diese Norm unterteilt Warnkleidung in 3 Klassen.
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- Klasse 1 : z.B. Reflexgeschirr, Rundbundhose (für “privaten” Einsatz geeignet)
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Mindestflächen in m² gem. den Anforderungen EN471
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fluoreszierendes Kleidungsmaterial
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0,14 m²
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reflektierendes Kleidungsmaterial
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0,10 m²
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- Klasse 2 : z.B. Weste, Überwurf, Latzhose (für “privaten” und “gewerblichen” Einsatz geeignet)
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Mindestflächen in m² gem. den Anforderungen EN471
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fluoreszierendes Kleidungsmaterial
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0,50 m²
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reflektierendes Kleidungsmaterial
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0,13 m²
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- Klasse 3 : z.B. einteiliger Anzug, Jacke mit Ärmeln (emfpohlen für Rettungsdienste, Feuerwehren etc.)
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Mindestflächen in m² gem. den Anforderungen EN471
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fluoreszierendes Kleidungsmaterial
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0,80 m²
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reflektierendes Kleidungsmaterial
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0,20 m²
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Derzeit ist das Tragen von Warnkleidung in
- Spanien
- Italien
- Portugal
- Österreich
- Kroatien
- Belgien
- und England
beim Verlassen des Fahrzeugs ausserhalb geschlossener Ortschaften bei Pannen und/oder Unfällen vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt auch für Fahrzeuginsassen und nicht nur für den Fahrer !
In Deutschland besteht die Mitführungspflicht bisher nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.Eine Einführung dieser “Tragepflicht” ist auch für den “privaten” Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug in der Dikussion und als duchaus sinnvolle Ergänzung zu Wanrdreieck und Verbandkasten zu sehen..
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Das Bundesverkehrsministerium : ”Privat-Pkw und auch dienstlich genutzte Leasingfahrzeuge oder Mietwagen unterliegen weder nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung noch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für den Güterverkehr einer Westenpflicht.”
Wir werden Sie über neue Entwicklungen selbstverständlich weiterhin hier informieren
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