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Mitglied des Gefahrgutverein Deutschland e.V.

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Umweltschutzausrüstung

1-4011 5KG-Set02
1-4001 Umwelt-Set102002

www.gefahrgutshop.de

Umweltschutz mit Bindemitteln    

Überall wo ölhaltige Mittel austreten, bzw. ölhaltige oder chemische Flüssigkeiten gelagert, transportiert oder verarbeitet werden, besteht die Gefahr einer Boden- oder Gewässerverschmutzung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen deshalb präventiv Bindemittel vorgehalten werden.

Das Anwendungsspektrum von Bindemitteln ist vielfältig und bei weitem nicht auf Leckagen begrenzt, die durch Unfälle auf Straßen und Gewässern verursacht werden. Genannt seien hier nur auszugsweise :

  • die Schwer-, Leicht-, Kohle-, Auto-, Chemie- und Lebensmittelindustrie
  • Heizöllieferanten
  • Heizungsbau
  • Labore
  • metallverarbeitendes Gewerbe
  • Reparatur-Betriebe
  • Tankstellen
  • Transportunternehmen
  • Werften
  • staatliche und kommunale Bereiche wie
    • Krankenhäuser
    • Wasser- und Abwasserbetriebe
    • und viele andere Anwendungsbereiche mehr.

Es wird zwischen folgenden Bindemittelarten unterschieden :

  • Granulate aus anorganischen Stoffen (Mineralstoffe)
  • Granulate aus natürlichen, organischen Stoffen (Baumrinden, Torf, Gräser, etc.)
  • Granulate aus synthetischen, organischen Stoffen
  • Granulate aus Recyclingprodukten (Altpapier, Dämmstoffe, Gummi, etc.)
  • Vliesprodukte aus synthetischen, organischen Stoffen

Die »Anforderungen an Ölbinder« (vom Bundesumweltministerium herausgegeben) klassifizieren grundsätzlich vier Ölbindertypen

  • Typ I: Ölbinder mit besonderer Eignung für den Einsatz auf allen  Gewässern
  • Typ II: Ölbinder für den kurzzeitigen Einsatz auf kleineren Gewässern  sowie auf festem Land
  • Typ III: Ölbinder für besonderen Bedarf auf festem Untergrund und Verkehrsflächen
  • Typ IV: Ölbinder für den Einsatz auf Gewässern mit besonderer Form

Es werden auch Zusatzbezeichnungen vergeben, die entweder auf  Sonderformen oder Sonderprüfungen hinweisen, z. B. Typ III »R«. Ölbinder, die nach dem Einsatz auf ölverunreinigten Verkehrsflächen wieder eine ausreichende Griffigkeit der Fahrbahn gewährleisten

Absorbermaterialien die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, werden als »besonders überwachungsbedürftige Abfälle« klassifiziert. Der Abfallerzeuger ist für seine Abfälle verantwortlich und zur Verwertung/Entsorgung verpflichtet und muß darüber hinaus einen Nachweis für den Verbleib der Gefahrstoffe erbringen..  

Spezial-Shop für Umweltschutzausrüstung

Für Ihren Bedarf im Bereich Umweltschutzausrüstung haben wir einen Spezialshop erstellt. Hier finden Sie neben verschiedenen Bindemitteln auch Graffiti-Entferner und weitere Produkte....

 

Wassergefährdungsklassen

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift über wassergefährdende Stoffe (VwVwS) nimmt eine Bewertung wassergefährdender Stoffe vor.

Die Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) beim Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) schlägt für Stoffe Wassergefährdungsklassen zur Bekanntmachung in der jeweils nächsten Fortschreibung dieser Verwaltungsvorschrift vor.

Die Klassifizierung erfolgt in so genannte Wassergefährdungsklassen (WGK):         

  • WGK 1 schwach wassergefährdend
  • WGK 2 wassergefährdend
  • WGK 3 stark wassergefährdend

Die Bewertung erfolgt anhand biologischer Testverfahren und unter Berücksichtigung weiterer Aspekte, wie Bioakkumulation, Kanzerogenität u. a. Sie kann auch vom Hersteller in Form einer Selbsteinstufung erfolgen. Die Wassergefährdungsklasse eines Produktes wird auch im Sicherheitsdatenblatt angegeben.

Die ursprünglich vorhandene WGK 0 (im Allgemeinen nicht wassergefährdend) wurde inzwischen gestrichen. Daher müssen die Anforderungsstrukturen nun entsprechend angepasst werden.                                                                                                                                  Stoffe der WGK 0 werden daher erst einmal der WGK 1 zugeordnet.

Zur Sicherung der Wasserversorgung werden um vorhandene oder potentielle Wassergewinnungsanlagen (Talsperren, Brunnen) großräumige Schutzzonen angelegt.                In diesen Wasserschutzgebieten ist der Transport gefährlicher Güter und der Umgang (z.B. die Lagerung) mit wassergefährdenden Stoffen verboten oder zumindest stark eingeschränkt.

Sicherheitsdatenblätter / Schriftliche Weisungen

Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung vom Oktober 1993 sind die Produkthersteller und Einführer von Gefahrstoffen verpflichtet, den Benutzern ein EGSicherheits-Datenblatt auszuhändigen.

Die Sicherheitsdatenblätter bilden die Grundlage sowohl für das Gefahrstoffverzeichnis als auch die Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung. Die Sicherheitsdatenblätter enthalten unter anderem Angaben über die chemische Zusammensetzung, Schutzmaßnahmen, Lagerung und Handhabung, Maßnahmen bei Unfällen und Bränden sowie zur Toxikologie und Ökologie der betreffenden Gefahrstoffe.

Die benötigte Umweltschutzausrüstung können Sie der Ihnen übergebenen schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) entnehmen.

Informationen über einzelne Stoffe erhalten Sie Online aus der

                                                                            GESTIS-Stoffdatenbank dem Gefahrstoffinformationssystems des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz)

Alle Daten mit freundlicher Genehmigung des Bundesamtes für Güterverkehr