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Fuß-Schutz
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www.gefahrgutshop.de
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In der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191 ist die Benutzung von Fuss- und Beinschutz in diversen Bereichen vorgeschrieben.
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Die Ausführungen eines Schutzschuhwerkes ist in den DIN-Normen festgelegt. Nach diesen Normen lässt sich auch der Einsatzbereich für einen Schutzstiefel näher klassifizieren.
Es lassen sich folgende Unterteilungen festlegen :
- Sicherheitsschuhe
- sind Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung S) siehe auch Normen der Reihe DIN EN 345.
- Schutzschuhe
- sind Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 Jgeprüft wurde (Kurzbezeichnung P) siehe auch Normen der Reihe DIN EN 346.
- Berufsschuhe
- sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen (Kurzbezeichnung O) siehe auch Normen der Reihe DIN EN 347.
Verständlicherweise ist ein LKW-Fahrer auf Reisen gern mit bequemen Schuhen oder Sandalen bekleidet. Es sollte jedoch unbedingt beim Be- und Entladen auf das dann benötigte Sicherheitsschuhwerk zurückgegriffen werden. Leider wird häufig aus Bequemlichkeitsgründen ohne ausreichenden Fuss-Schutz gehandelt. Eine abgerutschte EURO-Palette, die auf dem Fuß des Fahrers landet, ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann zu erheblichen Verletzungen führen. Zusätzlich wird durch dieses fahrlässige Verhalten auch der Versicherungsschutz gefährdet.
- Beinschutz sind persönliche Schutzausrüstungen, die Unterschenkel oder Knie gegen äußere schädigende Einwirkungenschützen.
- Knieschutz sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die das Knie vor Gefahren schützen. Der Knieschutz besteht aus Knieschutzpolsterund Befestigung und kann mindestens eine weitereFunktion aufweisen.
- Knieschutzpolster sind Teile des Knieschutzes, der sich zwischen dem Untergrund und dem Knie des in kniender HaltungArbeitenden befinden. Das Knieschutzpolster kann aus mehrerenkombinierten Materialien bestehen.
- Befestigungen sind Teil des Knieschutzes, die den Sitz des Knieschutzpolsters am Knie gewährleisten.
- Knieschutzsysteme sind Knieschutz, der aus Knieschutzpolster und/oder Befestigung besteht und zusätzlich mindestens eineweitere Funktion aufweist.
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Schutzstiefel nach ADR/GGVSE 2007
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In der ADR/GGVSE 2007 wurde im Kapitel 8.1.5 b) und in der RSE unter 5-10.4.4 das Mitführen von “geeigneten” Schutzstiefeln gefordert.
Unter “geeigneten” Schutzstiefeln verstehen wir grundsätzlich :
- Abhängig vom Einsatzbereich PVC-Überziehstiefel (Minimalanforderung),
- säure- und laugenfeste Sicherheitsstiefel nach DIN EN 345 - S5
- ggf. in antistatischer Ausführung (Kennzeichnung FPA)
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- F = Anforderungen der EN 345-2 Tabelle 3 erfüllt
- P = durchtrittsicher
- A = antistatisch
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Seit 2009 sind laut schriftlicher Weisung und ADR/GGVSEB keine Schutzstiefel mehr vorgeschrieben. Jedoch bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, für entsprechende Sicherheit zu sorgen. Hierzu gehört u.E. auch, dass den Mitarbeitern z.B. beim Umgang mit Säuren / Laugen ein Schuhwerk zur Verfügung gestellt wird, welches gegen die von den Gefahrgütern ausgehenden Gefahren schützt.
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Die teilweise angebotenen Stiefelüberzieher aus PE-Material schützen bestenfalls gegen eine Verschmutzung Ihrer Sonntagsschuhe und sind unseres Ermessens nach absolut “ungeeignet” !
In unseren Ausrüstungs-Set´s sind verschiedene bedarfsangepasste Ausführungen enthalten
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Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz oder Beinschutz hat der Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet
- Art und Umfang der Gefährdungen
- Gefährdungsdauer
- persönliche Voraussetzungen des Versicherten.
Eine Gefährdung ist nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder an Berufe gebunden, sondern dann vorhanden, wenn mit Fuß oder Beinverletzungen, insbesondere durch
- Stoßen
- Einklemmen
- umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände
- Hineintreten in spitze Gegenstände
- heiße oder ätzende Flüssigkeiten
- oder mit anderen gesundheitsgefährlichen Umgebungseinflüssen zu rechnen ist.
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