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DE MINIMIS 2012 / Förderung 2012

BAG De-minimis

www.gefahrgutshop.de

Förderprogramm

De- minimis

Das BAG bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an.

Das Antragsverfahren zur Förderperiode 2012 beginnt am 01. Oktober 2011 !!

Es werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse erhalten.

TERMINE

ANTRAGSFRIST 2012 beginnt am 01.10.2011 !

Die Antragsfrist zur Förderperiode 2012 beginnt mit dem 01.10.2011 und endete am 28.02.2012.

Bitte beachten Sie auch: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten.

Hier der Link zur Richtlinienänderung (Termine) vom 14.Juli 2011 -> PDF-Datei

Was wird gefördert :

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:

  • · je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
    • (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)·
  • je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
    • (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
  • · je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
    • (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

Wie wird gefördert :

Die Förderung erfolgt als Budgetzusage auf der Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Der Antragsteller kann im Rahmen des zugesagten Budgets förderfähige Manahmen nach Anlage zu Ziffer 2 der Förderrichtlinie durchführen. Es gelten die dort unter Ziffer 6.1 genannten maßnahmenbezogenen Förderhöchstbeträge. Eine konkrete Benennung der vorgesehenen Maßnahmen bei Antragstellung ist nicht erforderlich.

Wie hoch wird gefördert :

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-minimis erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Höchstbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen) berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge, höchstens jedoch 33.000 Euro.

Hinweis:

Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z.B. Miete/ Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf diesen zugelassen sind, nicht berücksichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt  :

Es werden folgende Unterlagen (in Kopie) zum Nachweis der Haltereigenschaft bei berücksichtigungsfähigen schweren Nutzfahrzeugen anerkannt:

  • · Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde -oder-
  • · Fahrzeugaufstellung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers -oder-
  • · Bescheid über die Kraftfahrzeugsteuer -oder-
  • · Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt)

Aus den o.g. fahrzeugbezogenen Nachweisen muss Folgendes ersichtlich sein:

  • amtliches Kennzeichen
  • zulässiges Gesamtgewicht
  • Fahrzeugart
  • Tag der Zulassung
  • Fahrzeughalter
  • Soweit ein Halternachweis nicht erbracht wird, kann alternativ auch das Eigentum an einem schweren Nutzfahrzeug nachgewiesen werden. Dies ist durch entsprechende Nachweise aus dem Anlagevermögen, durch Kaufvertragsurkunden oder durch eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.
  • Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen soll der Nachweis- unter Berücksichtigung der oben genannten Anforderungen- möglichst in Listenform erfolgen.

    Hinweis: Nicht als Nachweis zugelassen sind Mautaufstellungen und Registrierungsbestätigungen beim Mautbetreiber.

    Diese Produkte (Beispiele aus unserem Sortiment) lassen sich fördern :

    Persönliche Schutzausrüstung
    Navigations-System
    Umweltschutzausrüstung
    Fahrer-Sicherheitsbekleidung
    Ladungssicherungsartikel